Für unsere
gewerblichen Kunden

Wir  sind  eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung nach § 225 Sozialgesetzbuch (SGB) IX.
Durch Aufträge an die Lammetal GmbH können Sie sich nach § 223 SGB IX als gewerblicher Kunde 50% des Lohnanteils auf die Ausgleichsabgabe anrechnen lassen.

Erläuterung zur Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe

Unternehmen ab einer Größe von 20 Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, mindestens 5% der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sofern Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, wird die gesetzlich vorgeschriebene Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe erhoben. Die Höhe der Ausgleichsabgabe ist gestaffelt und richtet sich danach, inwieweit das betroffene Unternehmen die geforderte Quote von 5% erfüllt. Pro unbesetzten Pflichtplatz können derzeit somit Kosten von bis zu 3.120 Euro pro Jahr entstehen.

Durch die Vergabe von Aufträgen an Werkstätten für behinderte Menschen können Sie bis zu 50 % der berechneten Arbeitsleistung direkt mit dieser Pflichtabgabe verrechnen, d.h. diese entsprechend reduzieren oder sogar komplett tilgen.

Aktuelle Informationen zu der Ausgleichsabgabe finden auf der Website der Integrationsämter.